Mittwoch, 5. November 2014

EU Regulierungswahnsinn: Jetzt geht's an Selbstgemachte

KKommentar
Die scheinheilige Vernunft der EU-Regulierer
Wann reicht es eigentlich endlich?

Da ist es doch tatsächlich soweit, dass die Damen und Herren vollkommen den Realitätssinn verloren haben. Oder spielen da wirtschaftliche Gedanken eine Rolle? 


Das Ärgernis beginnt am 13. Dezember 2014, wer also noch ein paar Weihnachtsplätzchen verschenken möchte, ohne dass die Handschellen klicken sollte das möglichst vor diesem Datum erledigen. Ich übertreibe. Aber nur ein bisschen:

Denn ab diesem Datum verlangt die neue Lebensmittelinformationsverordnung, dass auch Privatleute, die Kekschen backen und diese wild ketzernd am Arbeitsplatz den Kollegen auf den Schreibtisch ein Weihnachtsgrüsschen tun, dieses nicht ohne die vollständige und exakte Zutatenliste tun. Das gleiche gilt für die beliebten Kuchenspenden für Schulen und Vereine, die gerade auf den Weihnachtsmärkten gemeinsam mit Glühwein und Co verkauft werden.

Nein, das ist kein Aprilscherz, wir haben November. 


Gehören ab 13.12. Taschenrechner und Kalorientabelle zu den Backutensilien?!


Ich musste auch erst zwei Mal nachlesen, ob das eine Ente ist und tatsächlich gibt es unterschiedliche Auffassungen in der Presse und selbst bei den Verantwortlichen.

Das ist Ländersache, heisst es. Und zumindest das Landwirtschaftsministerium Nordrheinwestfalens ist der Auffassung, dass das auch für Privatpersonen zu gelten hat.

Anderswo heisst es, nur wenn man als "Lebensmittelunternehmer" handelt und nicht als "Ehrenamtler", wobei sich selbst da die Frage der Abgrenzung schon stellt, denn ist der Plätzchenverkauf für 2 Euro am Stand des Tennisvereins auf dem Weihnachtsmarkt nun ein wirtschaftliches Handeln, oder nicht? Wiederkehrend muss es sein, heisst es. Ok. Dann besser nur an Weihnachten und sonst lieber nicht? Ja, was denn nu? Und wer weiss es wirklich, wie das geht? Und wer übernimmt die Verantwortung, wenn die Aussagen nicht stimmen?

Eine Quelle behauptet sogar, es müssen die Kalorien auf 100gr angegeben werden.
Und dass das auch den Glühwein und die Salatspenden gleichsam betreffe, weil das für ALLE Produkte gelte...

Zweck dieser Idee solle der Schutz vor Allergenen sein.
Und zwar die der 14 häufigsten, das sind 



1. Glutenhaltige Getreide und daraus gewonnene Erzeugnisse, außer
- Glucosesirup auf Weizenbasis einschließlich Dextrose;
- Maltodextrine auf Weizenbasis; Glucosesirup auf Gerstenbasis;
- Getreide zur Herstellung von Destillaten oder Ethanol landwirtschaftlichen Ursprungs für Spirituosen und andere alkoholische Getränke.

2. Krebstiere und daraus gewonnene Erzeugnisse

3. Eier und daraus gewonnene Erzeugnisse

4. Fisch und daraus gewonnene Erzeugnisse, außer
- Fischgelatine, die als Träger für Vitamin- oder Carotinoidzubereitung verwendet wird;
- Fischgelatine oder Hausenblase, die als Klärhilfsmittel in Bier und Wein verwendet wird.
- Erdnüsse und daraus gewonnene Erzeugnisse

5. Sojabohnen und daraus gewonnene Erzeugnisse, außer
- vollständig raffiniertes Sojabohnenöl und -fett;
- natürliche gemischte Tocopherole (E 306), natürliches D-alpha-Tocopherol, natürliches D-alpha-- -  Tocopherol azetat, natürliches D-alpha-Tocopherolsukzinat aus Sojabohnenquellen;
- aus pflanzlichen Ölen aus Sojabohnen gewonnene Phytosterine und Phytosterineester;
- aus Pflanzenölsterinen gewonnene Phytostanolester aus Sojabohnenquellen.

6. Milch und daraus gewonnene Erzeugnisse, außer
- Molke zur Herstellung von Destillaten oder Ethanol landwirtschaftlichen Ursprungs für Spirituosen und andere alkoholische Getränke;
- Lactit.

7. Schalenfrüchte, d. h. Mandeln, Haselnüsse, Walnüsse, Kaschunüsse, Pekannüsse, Paranüsse, 


8. Pistazien, Makadamianüsse, Queenslandnüsse und daraus gewonnene Erzeugnisse, außer

-. Schalenfrüchte für die Herstellung von Destillaten oder Ethanol landwirtschaftlichen Ursprungs für Spirituosen und andere alkoholische Getränke.

9. Sellerie und daraus gewonnene Erzeugnisse.

10. Senf und daraus gewonnene Erzeugnisse.

11. Sesamsamen und daraus gewonnene Erzeugnisse.

12. Schwefeldioxid und Sulfite in Konzentrationen von mehr als 10 mg/kg ausgedrückt als SO2.

13. Lupinen und daraus gewonnene Erzeugnisse.

14. Weichtiere und daraus gewonnene Erzeugnisse.


Spannende Liste, nicht wahr?! 

Und was ich auch spannend finde sind manche der Ausnahmen.
Vor allem, wenn man versteht, welche Umsatzinteressen da teilweise dahinter stecken könnten, die manche Sachen nicht mehr und eben vielleicht nur "ein bisschen" allergen machen.

Umsatz. Guter Punkt:
Wieviele Menschen würden sich die Mühen sparen, zu der ohnehin schon aufgewendeten Zeit fürs Plätzchen backen auch noch rauszufitzeln, welche Zutaten wieviel Kalorien auf 100 Gramm haben etc.?
Und stattdessen einfach schnell was im Laden kaufen?
Von den besonders gesunden Sachen, auf denen schon die Zutatenliste aufgedruckt ist?

Spekuliert da jemand auf steigende Spekulatius-Verkäufe? Konjunktur-Kurbel Kuchenkauf?



Wieso gehen die Regulierungswüter nicht einmal auf das los, was schon längst überfällig ist?
Ehrliche Zutatenlisten, ohne Ausnahmen, ohne Schönfärbereien, damit wir vertrauen können, dass wir wissen, was wir essen? Clean Label, die ihrem Namen Ehre machen?

Ach.... Umsatz... Hm.


Bis später.

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