Es geht wohl vor
Gericht…
Am 07. Februar 2013 teilte mir mein Anwalt mit, dass die Social Media Interactive GmbH einen Eilantrag bei dem Landgericht Hamburg auf Einstweilige Verfügung gestellt habe.
Am 07. Februar 2013 teilte mir mein Anwalt mit, dass die Social Media Interactive GmbH einen Eilantrag bei dem Landgericht Hamburg auf Einstweilige Verfügung gestellt habe.
Die Kanzlei würde mir die Unterlagen in Kopie zusenden.
Die
erste Frage, die ich stellte war natürlich, wie es dazu kommt, dass ich in der
Schweiz wohne, der Unternehmen Social Media Interactive GmbH in München sitzt,
und das Landgericht Hamburg angerufen wird.
In erster Linie scheint es damit
berechtigt zu sein, dass mein Blog AUCH in Hamburg erreichbar ist.
Begründet
werden könnte es mit den weniger engen Fristen die das LG Hamburg hat als das
Landgericht München was die Einreichung von solchen Anträgen betrifft, dass sie
wohl eher markeninhaberfreundlich
entscheiden und vermutlich ist es auch eine Frage der Kosten für eine
Anreise meinerseits und meines Anwalts, die ja auch höher sind.
Vorladung vors Hamburger Landgericht |
Am 12. Februar 2013 erreichte mich ein respektabler Umschlag mit rund 140 Seiten Papier.
Schon bei der ersten Durchsicht musste ich erkennen, dass hier in unserer geschlossenen Gruppe ganze Unterhaltungen mit teilweise privatem Inhalt mitgeschnitten wurden, um sie dem Hamburger Landgericht vorzulegen.
Anscheinend
ist das Erlangen solcher "Belege" in einer geschlossenen
Facebookgruppe rechtlich in Ordnung, moralisch finde ich es gegenüber den
Mitgliedern dort, die darauf vertrauen unter ihresgleichen zu sein –
fragwürdig.
Es war recht kompliziert, sich durch diesen unübersichtlich aufgemachten Stapel Papier zu kämpfen. Zumal es nicht nur ein Schriftsatz war, sondern zwei, die sich teilweise wiederholten aber inhaltlich nicht deckungsgleich waren.
Der Vorwurf zur Beihilfe gegen Urheberrechtsverletzungen mit meiner Anleitung zum Download der Videos war nicht mehr enthalten. Die nachträgliche Veränderung der AGB hätte auch sicher für Schwierigkeiten gesorgt.
Ansonsten waren die Vorhalte im Wesentlichen wieder angebliche Markenrechtsverletzungen, die Bilder und Videos des Powerday Berlin, ein paar Dateien und Links in unserer Facebook-Gruppe, die ich zum Grossteil nicht einmal selbst dort eingebracht hatte, das Offline-Erfolgstool, die Behauptung ich würde das 10WBC-Konzept kopieren und eine Flut von Einzelbemerkungen aus meinem Blog, in denen ich das Konzept oder den Service von 10WBC kritisch beschrieben hatte.
Interessant fand ich am Antrag auch, dass er "wegen besonderer Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung" gestellt wurde.
Für
mich liest sich das wie "Verbietet dem Mann sein Wort, aber hört ihn bloss
nicht an".
Ich
bin sehr froh und dankbar, dass das Gericht diesem Teil des Antrages nicht
stattgegeben hat. Wenn man schon angegriffen wird, dann sollte man sich nach
meinem Rechtsverständnis auch dazu
äussern können.
Ein erster Termin war auf April festgelegt, wurde dann aber nach Antrag der Gegenseite auf den 14.03.2013, 14:00 Uhr vorverlegt.
So. Nun war klar, worum es geht, was vorgehalten wird und ich konnte anfangen zu recherchieren.
Was dabei so nebenbei herauskommen sollte, hätte ich mir zu diesem Zeitpunkt im Traum nicht vorgestellt…
Ein erster Termin war auf April festgelegt, wurde dann aber nach Antrag der Gegenseite auf den 14.03.2013, 14:00 Uhr vorverlegt.
So. Nun war klar, worum es geht, was vorgehalten wird und ich konnte anfangen zu recherchieren.
Was dabei so nebenbei herauskommen sollte, hätte ich mir zu diesem Zeitpunkt im Traum nicht vorgestellt…
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