Freitag, 6. Juni 2014

Das kommt neu: Kennzeichnungspflicht für Zucker

KKopfschüttler der Woche
Zuckerdeklaration auf Lebensmitteln
Die interessante Frage nach dem Warum



Ziemlich lange wurde hinter den Kulissen gestritten und gerungen, wie man uns Verbraucher künftig zu informieren hat, was in den Lebensmitteln enthalten ist, die wir so zu uns nehmen.

Die Lebensmittelampel wurde von der Industrie gekippt.
Der Kompromiss sieht jetzt dann künftig so aus:



Eine zwar erfreuliche und längst überfällige Verbesserung, aber alles andere als weitreichend genug. 

Vor allem, wenn ich mir die aktuelle Umfrage ansehe und erinnere, dass 70% der Menschen das Kleingedruckte gar nicht, oder weniger als jedes zehnte Mal lesen.

Ebenso erfreulich ist, dass einige Hersteller nach und nach einen solchen Ausweis bereits erbringen.

Meine Kritik richtet sich aber an 4 Punkte

1) Der bessere Ausweis wäre die Unterteilung des Zuckers in Glukose und Fructose. Einmal wegen der negativen Eigenschaften einer der beiden Sorten und zum Zweiten gibt es ja einige fruktoseintolerante Menschen in Deutschland, die es so viel einfacher haben würden, ihren Allergiestoff zu meiden

2) Nach wie vor unklar ist, wieso Mehrfachzucker nicht ausgewiesen werden müssen, die ja letzten Endes im Körper die gleiche Wirkung haben wie Einfachzucker.


3) Hätte man nicht Laktose auch ausweisen können, nachdem "laktosefrei" jetzt schon teilweise als kaufentscheidend wahrzunehmen ist?

4) Wieso erst 13.12.2016 als verpflichtend?


Der letzte ist für mich ein absoluter KKopfschüttler.

Ich frage: WARUM? Warum so spät?

Die Industrie argumentiert, dass eine Umstellung sei mit erheblichem Aufwand verbunden.
Hinweis: Es geht um das Hinzufügen einer Zeile, eines Wertes in einer Tabelle...

Ich glaube zwar nicht, dass dieser Wert erst noch im Labor ermittelt werden müsste, aber hey, selbst wenn... 

Jetzt mal im Ernst: 
Dafür braucht man geschlagene FÜNF Jahre?! So lange ist das schon bekannt.

Mich ärgert das masslos, denn wenn einer der grossen Industrieerzeuger HEUTE feststellt, dass die Verpackung eines Produktes nicht den gewünschten Umsatzerfolg einbringt, dann laufen schon MORGEN die Maschinen mit dem neuen Drucklayout. Das ist Fakt.

Für mich ein weiterer Beleg in einer langen Indizienkette, dass die Damen und Herren CEOs, CFOs, CBOs und CLOs sehr wohl ganz genau Bescheid wissen, was sie tun.

Nämlich uns zwei weitere Jahre an der süssen Zuckerschnur baumeln lassen, die diesen Blog hier erst nötig gemacht hat. Bis sie reisst...

Bis später.




Weiterführende Links:
EU-Verordnung L304/18 vom 22.11.2011 - PDF
Weitere interessante Details (u.a. Kennzeichnungspflicht Klebefleisch, Analogkäse)


Leser-Kommentar:

Anonym Anonym hat gesagt...
Hallo Nico

Ich finde Deinen Beitrag ein wenig unfair gegenüber der Industrie und dem Handel.

Die LMIV 1169/2011 ist wie Du richtig sagst, 2011 entworfen und für die Inkraftsetzung am 13.12.2014 festgesetzt worden.

Artikel, welche bis heute nicht gekennzeichnet waren gilt 2016. Das trifft aber wie Du weisst nur auf sehr wenige Produkte zu.

Warum so lang. Ganz einfach. Die Händler müssen bei den Lieferanten nicht nur einfordern, die Verpackungen (übrigens in allen Sprachen der EU - nicht nur in einer "allgemeinen" oder in der Quellsprache) zu ändern, sondern der Handel benötigt die Informationen auch für den Online-Handel der zeitgleich immer beliebter und vom Konsumenten gefordert wird. Ein einfaches Abschreiben von der Verpackung reicht da nicht, da Rezepturänderungen nicht immer vom Handel bemerkt werden können.

Ausserdem muss in Zukunft auch die Identifikation der Artikel mit einer veränderten Rezeptur möglich sein. Heisst: Wenn Du eine Schokolade im Online-Shop bestellst, dann sollst Du die Charge bekommen, die die Rezeptur enthält, welche auf dem Online-Shop angezeigt wird. Eine logistisch nicht ganz einfache Sache.

Ich als Mitarbeiter bei einem grossen Handelsunternehmen kann Dir sagen, dass wir aktuell mit viel Arbeit alle mehrere Hundert Lieferanten auffordern die Daten in allen möglichen Sprachen zur Verfügung zu stellen. Eine Leistung auf die man Stolz sein kann und die wir als Händler sehr gerne machen, da auch wir für Transparenz hinsichtlich der Lebensmittel-Inhalte sind.

Angaben zu Mehrfachzuckern oder mehrwertigen Alkoholen sind sicher sinnvoll - bin ja auch ein "Jünger" dieser Ernährungsform. Deswegen sind diese im Gesetz als fakultativ festgelegt. Die Erfahrung zeigt uns, dass viele Hersteller dies ausweisen werden.

Zu guter letzt muss per Stichtag die Verpackung verändert werden. Auch das ist ein recht hoher Aufwand da es noch eine vielzahl weiterer für den Konsumenten bessere Darstellungen und Deklarationen auf der Verpackung geben wird. Es ist nicht nur die Zucker-Zeile - die Du hier nennst.

Interessierte können nach der EU Verordnung 1169/2011 googeln und sich dort ein komplettes, unverzerrtes Bild machen.
Nico's Antwort:

Hallo, ich wünschte Ihr würdet solche interessanten Kommentare nicht anonym abgeben, schreibt doch Euren  Namen dazu, wenn Ihr etwas zu sagen habt.

Ich glaube, Dein Text gibt einen sehr guten Eindruck von dem, was hinter den Kulissen läuft, vielen Dank dafür.

Was ich allerdings nicht ganz verstehe ist, wieso Du Dich als Mitarbeiter eines HANDELSunternehmens über meinen Beitrag beschwerst?
Schau, ich habe zum Handel nicht ein Wort geschrieben... 

Hast Du den Beitrag vielleicht nicht genau gelesen, liegt es daran? Immerhin gibst Du den Tipp die Verordnung zu googeln, deren Link ich von Anfang an für das "unverzerrte Bild" unter den Beitrag gesetzt habe...

Weisst Du, ich glaube wir sind da sogar ziemlich nah beieinander,...

Es bleibt an Euch hängen, "einzufordern" was schon lange bekannt ist. 
Warum?!

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Hallo Nico

Ich finde Deinen Beitrag ein wenig unfair gegenüber der Industrie und dem Handel.

Die LMIV 1169/2011 ist wie Du richtig sagst, 2011 entworfen und für die Inkraftsetzung am 13.12.2014 festgesetzt worden.

Artikel, welche bis heute nicht gekennzeichnet waren gilt 2016. Das trifft aber wie Du weisst nur auf sehr wenige Produkte zu.

Warum so lang. Ganz einfach. Die Händler müssen bei den Lieferanten nicht nur einfordern, die Verpackungen (übrigens in allen Sprachen der EU - nicht nur in einer "allgemeinen" oder in der Quellsprache) zu ändern, sondern der Handel benötigt die Informationen auch für den Online-Handel der zeitgleich immer beliebter und vom Konsumenten gefordert wird. Ein einfaches Abschreiben von der Verpackung reicht da nicht, da Rezepturänderungen nicht immer vom Handel bemerkt werden können.

Ausserdem muss in Zukunft auch die Identifikation der Artikel mit einer veränderten Rezeptur möglich sein. Heisst: Wenn Du eine Schokolade im Online-Shop bestellst, dann sollst Du die Charge bekommen, die die Rezeptur enthält, welche auf dem Online-Shop angezeigt wird. Eine logistisch nicht ganz einfache Sache.

Ich als Mitarbeiter bei einem grossen Handelsunternehmen kann Dir sagen, dass wir aktuell mit viel Arbeit alle mehrere Hundert Lieferanten auffordern die Daten in allen möglichen Sprachen zur Verfügung zu stellen. Eine Leistung auf die man Stolz sein kann und die wir als Händler sehr gerne machen, da auch wir für Transparenz hinsichtlich der Lebensmittel-Inhalte sind.

Angaben zu Mehrfachzuckern oder mehrwertigen Alkoholen sind sicher sinnvoll - bin ja auch ein "Jünger" dieser Ernährungsform. Deswegen sind diese im Gesetz als fakultativ festgelegt. Die Erfahrung zeigt uns, dass viele Hersteller dies ausweisen werden.

Zu guter letzt muss per Stichtag die Verpackung verändert werden. Auch das ist ein recht hoher Aufwand da es noch eine vielzahl weiterer für den Konsumenten bessere Darstellungen und Deklarationen auf der Verpackung geben wird. Es ist nicht nur die Zucker-Zeile - die Du hier nennst.

Interessierte können nach der EU Verordnung 1169/2011 googeln und sich dort ein komplettes, unverzerrtes Bild machen.

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